Entwässerungsanlagen
Ein großer Teil der gesamten Kempener Kanalisation wurde erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts angelegt. Davor erfolgte die Entwässerung "durch die Straßenrinnen nach dem Stadtgraben und von diesem am Petertore durch den zum Teil als Kanal ausgebauten Graben an der Vorsterstraße nach dem Fliethbach, also in offenen Straßenrinnen vielfach durch die halbe Stadt."
Einen schönen Überblick liefert Bürgermeister Lück in seinem Verwaltungsbericht für die Jahre 1898-1909:[1]
Entwässerungsanlagen
Kanalisation.
Welche Zustände vor Durchführung der Kanalisation in unserer jetzt jedem Fremden durch ihre Sauberkeit auffallenden Stadt herrschten, geht aus folgenden Ausführungen des Herrn Oberingenieurs Ließner von Düsseldorf, dem Vorsteher der dortigen städtischen Kanalisation, in seinem Erläuterungsberichte zum Kanalisations-Projekte für die Stadt Kempen aus dem Jahre 1891 hervor:
„Die Stadt Kempen entwässert zum größten Teile durch die Straßenrinnen nach dem Stadtgraben und von diesem am Petertore durch den zum Teil als Kanal ausgebauten Graben an der Vorsterstraße nach dem Fliethbach.
Diese Art der Entwässerung ist eine sehr mangelhafte; denn dadurch, daß das Schmutzwasser in offenen Straßenrinnen vielfach durch die halbe Stadt wandern muß, ehe es in den Stadtgraben gelangt, in welchem es dann seinen Kreislauf um die Stadt macht, hat es hinreichend Gelegenheit, seinen groben Schmutz in der Stadt abzulagern und diese sowohl wie die Ringstraßen durch seine Ausdünstungen zu verpesten.
Wer diese Verhältnisse nicht gewohnt ist und zum erstenmale, namentlich an einem Reinigungstage, wie der Samstag, nach Kempen kommt, kann sich des Eindrucks nicht erwehren, daß Kempen im reinsten Sinne des Wortes in einen üblen Geruch geraten ist.
Es ist ganz besonders zu bedauern, daß die sonst hübschen Promenadenwege um die Stadt, welche eigentlich bestimmt sein sollten, eine Zierde derselben zu sein, und Kranken und Gesunden Erholung und frische, erquickende Luft zu spenden, durch das nebenher schleichende Kloakenwasser in das Gegenteil verwandelt sind.
Aber nicht der ekelhafte Anblick des Schmutzwassers und dessen Ausdünstungen allein machen eine Änderung der bestehenden Entwässerungsverhältnisse dringend wünschenswert, sondern auch die Überflutungen, welche sich bei starken Regenfällen in den tiefliegenden Straßen, wie in der Kuh-, Tief-, Kloster-, Juden-, Neu- und Ellenstraße, sowie in vielen Gärten einstellen.
Diese Überflutungen rühren daher, daß die Vorflut ungenügend ist und zu große Flächen nach den wenigen Einfallschächten entwässern.
Es ist deshalb nicht nur nötig, Kanäle anzulegen, welche den Stadtgraben ersetzen, sondern auch Kanäle, welche im Innern der Stadt das Wasser möglichst direkt auffangen, um es auf kürzestem Wege abzuführen. Nur auf diese Weise können die Überflutungen der tiefliegenden Straßen vermieden und die Ringstraßen zu dem, was sie sein sollten, zu angenehmen Promenadenwegen gemacht werden.
Wenn Kempen aber auf diese Weise die Bedingungen, welche an eine reinliche und gesunde Stadt gestellt werden müssen, erfüllt hat, dann wird der Erfolg den jetzigen Bewohnern die pekuniären Opfer, die zur Erreichung dieses Zieles erforderlich waren, nicht bereuen lassen und Auswärtige werden sich viel leichter bereit finden, sich in Kempen niederzulassen.“
Im Jahre 1892 wurde mit der ersten Kanalausführung nach dem Ließner’schen Projekte begonnen, die seit dieser Zeit alljährlich fortgesetzt wurde, sodaß heute fast das ganze Stadtgebiet mit unterirdischen Abwasserleitungen versehen ist.
1. Folgende gemauerte Hauptabzugskanäle sind vorhanden:
- Erster Hauptkanal, 1251 m lang. Derselbe beginnt auf der Kuhstraße am Eingang zur Klosterstraße, geht durch die Kuhstraße, über den Markt, durch Moosgasse, Ellenstraße, Hessenring, Wiesenstraße und den Flietbach bis zur Einmündung in die Klärbecken.
- Zweiter Hauptkanal, 687,80 m lang. Beginnend an der Thomasstraße geht er über den Mooren- und Donkring bis zum Petertor.
- Dritter Hauptkanal, Länge 719,95 m. Er beginnt auf der Engerstraße am Eingang zur Burgstraße, geht über Enger-, Um- und Peterstraße sowie Vorsterstraße bis zum Fliethbache.
II. Gemauerte Nebenkanäle liegen ferner:
- in der Peterstraße rechterseits, vom Hessenwall bis Hessenring, 40 m,
- auf der Vorsterstraße rechts, 13 m.
III. Rohrkanäle sind vorhanden in:
- Mülhauserstraße von Hessenring bis Hospital,
- Peschweg von Mülhauserstraße bis Wohnhaus Nr. 1,
- Hessenring von Wiesenstraße bis Peterstraße,
- Ellenstraße von Moosgasse bis Ölstraße,
- Ölstraße von Ellenstraße bis Hessenring,
- Josefstraße von Ellenstraße bis Peterstraße,
- Mühlenring von Ellenstraße bis Kuhtor,
- Neustraße von Mühlenring bis Mühlenwall,
- Mühlenwall von Neustraße bis Scheune Witthoff an der Klosterstraße,
- Ackerstraße von Moosgasse bis Neustraße,
- Neustraße von Mühlenwall bis Toreinfahrt bei Vasels am Markt,
- Kuhstraße von Klosterstraße bis Mühlenring,
- Klosterstraße von Kuhstraße bis Toreinfahrt Schmitz,
- Mühlenwall von Kuhstraße bis Toreinfahrt Hubbertz,
- Mühlenwall von Ellenstraße bis Boeckstegers,
- Burgwall von Kuhstraße bis Straßenpumpe bei Haus Nr. 8,
- Tiefstraße von Kuhstraße bis Franziskanerstraße,
- Schulstraße von Tiefstraße bis Toreinfahrt Scheifes,
- Aldekerkerstraße von Mühlenring bis Waschanstalt,
- Burgring von Aldekerkerstraße bis Burgweg,
- Franziskanerstraße von Burgring bis Burgwall,
- Burgring von Thomasstraße bis Kurfürstenstraße,
- Kurfürstenstraße von Burgring bis Kleinbahnstraße,
- Kleinbahnstraße von Kurfürstenstraße bis Siegfriedstraße,
- Grüner Weg von Kurfürstenstraße bis Siegfriedstraße,
- Siegfriedstraße von Grüner Weg bis Bahn-Parallelstraße,
- Thomasstraße von Burgstraße bis Kleinbahnstraße,
- Burgweg von Thomasstraße bis Toreinfahrt Lock,
- Burgweg von Kurfürstenstraße bis Garten Hucklenbroich,
- Spülwall von Thomasstraße bis zum Hause Büskens Nr. 16,
- Hülserstraße von Donkring bis Landratsamt,
- Bahnstraße von Hülserstraße bis Bahn-Parallelstraße,
- Seldergraben von der Kläranlage bis St. Huberterstraße,
- St. Huberterstraße vom Seldergraben bis Zufuhrweg zum Güterbahnhof,
- Verbindungsstraße von St. Huberter- bis Hülserstraße,
- Schautesweg von St. Huberterstraße bis Besitztum Arnold,
- St. Töniserstraße von Donkring bis Haus Bauten Nr. 13,
- Alter Hülserweg von St. Töniserstraße bis Verbindungsweg,
- Verbindungsweg vom alten Hülserweg bis Hülserstraße,
- Hülserstraße vom Verbindungsweg bis Haus Wwe. Pascher Nr. 32,
- Engerstraße von Burgstraße bis Donkwall,
- Engerstraße von Donkwall bis Donkring beiderseits,
- Burgstraße von Engerstraße bis Thomasstraße,
- Rabenstraße von Umstraße bis Donkwall, ferner Knabenschule,
- Peterstraße von Umstraße bis Studentenacker,
- Studentenacker von Umstraße bis Reckstraße,
- Reckstraße von Umstraße bis Postgasse,
- Postgasse von Reckstraße bis Haus Menden,
- Reckgasse von Umstraße bis Reckstraße,
- Kirchstraße von Engerstraße bis Kirchplatz,
- Kirchgasse von Studentenacker bis Kirchplatz,
- Judenstraße von Engerstraße bis Schulstraße,
- Judenstraße von Schulstraße bis Markt beiderseits,
- Bockengasse von Judenstraße bis Kirchplatz,
- Markt,
- Rathausplatz von Markt bis Kirchplatz,
- Kirchplatz.
Der ehemals im Eigentum der Provinz stehende Vorsterstraßengraben, dieser 4 Meter breite und 2 Meter tiefe Graben, bildete seit vielen Jahren für Verkehrs- und gesundheitliche Verhältnisse einen großen, nicht länger mehr zu ertragenden Übelstand. Die angepflanzten Bäume gewährten keinen genügenden Schutz, um Unglücksfällen vorzubeugen; die Ausdünstungen des Grabens waren für die Anwohner direkt gesundheitsschädlich. Im Jahre 1902 wurden deshalb mit dem Herrn Landeshauptmann der Rheinprovinz Verhandlungen wegen Kanalisierung dieses Grabens bis zum Fliethbache in der Vorsterstraße eingeleitet. Da aber nach Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichtes vom 11. April 1885, 30. Oktober 1886 und 29. November 1892 die Straßenverwaltung nicht verpflichtet war, allein für die Abstellung der vorhandenen Übelstände in der vorgeschlagenen Weise zu sorgen, kam zwischen Provinz und Stadt eine Einigung zu stande und am 31. Oktober 1903 bezw. 5. Dezember 1903 wurde auf Grund Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 24. Juni 1903 der Vertrag mit dem Herrn Landeshauptmann errichtet. In diesem Vertrag ist bestimmt, daß die Stadt auf ihre Kosten einen gemauerten Kanal zu erbauen, den Graben zuzuschütten und über dem Kanal eine aus Kopfsteinen gepflasterte Seitenrinne herzustellen, wogegen die Provinz das durch Zuschüttung des Grabens entstehende, hinter der Baufluchtlinie belegene Bauland unentgeltlich an die Stadt zu übereignen und außerdem einen Barzuschuß von 1800 Mk. zu leisten hat.
Die Herstellung der 241,05 lfd. Meter Mauerkanal wurde dem Bauunternehmer Wenz am 25. Juli 1904 übertragen; noch im selben Jahre war der Kanal fertig. Die Kosten betrugen 5851,57 Mk. Am 29. November 1905 wurde die Auflassung der 5 ar 85 qm großen Grabenfläche an die Stadt bewirkt. Nach Fertigstellung der Rinne oberhalb des Kanals im Jahre 1908 zahlte die Provinz den Barzuschuß von 1800 Mk. Mit diesem Graben verschwand der Rest der seit Jahrhunderten in hiesiger Stadt bestandenen, mit so vielen Unannehmlichkeiten verbunden gewesenen offenen Entwässerung.
Es wurden angelegt:
a. Rohrkanäle.
| Jahr 1900 | Hessenring | 254,— lfd. m | |
| Engerstraße | 59,70" " | ||
| Burgstraße | 12,—" " | ||
| Kirchstraße | 36,40" " | ||
| Kuhstraße | 52,30" " | ||
| Burgring | 268,20" " | ||
| = 682,60 lfd. m | |||
| Jahr 1901 | Burgring | 122,— lfd. m | |
| Thomasstraße | 277,50" " | ||
| Burgweg (Lockgasse) | 28,—" " | ||
| Burgstraße | 45,—" " | ||
| Judenstraße | 63,—" " | ||
| Bockengasse | 32,— " " | ||
| Studentenacker | 58,— " " | ||
| Kirchgasse | 18,— " " | ||
| St. Töniserstraße | 284,30 " " | ||
| Hülserweg | 252,50 " " | ||
| Städt. Privatweg von Hülserstr. bis Hülserweg |
65,— " " | ||
| Engerstraße | 70,— " " | ||
| Hülserstraße | 40,— " " | ||
| Spülwall | 18,— " " | ||
| = 1373,30 lfd. m | |||
| Jahr 1902 | Mühlenring | 433,60 lfd. m | |
| Ellenstraße | 88,— " " | ||
| Josefstraße | 95,— " " | ||
| Ölstraße | 54,50 " " | ||
| Mülhauserstraße | 280,— " " | ||
| = 951,10 lfd. m | |||
| Jahr 1903 | St. Huberterstraße | 198,— lfd. m | |
| Burgstraße | 136,— " " | ||
| Seldergraben an der St. Huberterstraße |
124,70 " " | ||
| = 458,70 lfd. m | |||
| zu übertragen | 3465,70 lfd. m | ||
| Übertrag | 3465,70 lfd. m | ||
| Jahr 1904 | Aldekerkerstraße | 128,— lfd. m | |
| = 128,— lfd. m | |||
| Jahr 1905 | Tiefstraße | 157,60 lfd. m | |
| Klosterstraße | 40,— " " | ||
| Schulstraße | 88,— " " | ||
| Judenstraße | 93,80 " " | ||
| Rabenstraße | 123,— " " | ||
| Reckstraße u. Postgasse | 67,40 " " | ||
| Kempkesgasse | 22,30 " " | ||
| Josefstraße | 66,80 " " | ||
| Ölstraße | 60,50 " " | ||
| Acker | 85,— " " | ||
| Neustraße | 137,50 " " | ||
| Hülserstraße | 53,60 " " | ||
| Bahnstraße | 76,70 " " | ||
| St. Huberterstraße | 174,60 " " | ||
| Schautesweg | 50,— " " | ||
| Burgweg (Lockgasse) an der Kurfürstenstraße |
26,— " " | ||
| Markt | 93,— " " | ||
| Rathaus- u. Kirchplatz | 33,— " " | ||
| Peschweg | 108,— " " | ||
| Engerstraße | 31,50 " " | ||
| Knabenschule | 109,70 " " | ||
| = 1698,— lfd. m | |||
| Jahr 1907 | Mühlenwall | 46,— lfd. m | |
| Oelstraßendurchbruch | 69,70 " " | ||
| = 115,70 lfd. m | |||
| Jahr 1908 | Grüner Weg von Kur- fürstenstraße bis Sieg- friedstraße |
137,— lfd. m | |
| Aldekerkerstraße | 110,— " " | ||
| = 247,— lfd. m | |||
| Zusammen seit 1900 | 5354,40 lfd. m Rohrkanal. |
b. gemauerte Kanäle (Eiprofil).
| Jahr 1900 | Peterstraße | 83,30 lfd. m | |
| Umstraße | 197,— " " | ||
| Engerstraße | 63,40 " " | ||
| = 343,70 lfd. m | |||
| Übertrag | 343,70 lfd. m | ||
| Jahr 1901 | Donkring | 458,30 lfd. m | |
| Moorenring | 229,50 " " | ||
| Fliethbach (Brückenprofil) | 270,— " " | ||
| = 957,80 lfd. m | |||
| Jahr 1904 | Vorsterstraße | 241,05 lfd. m | |
| In dem Vorsterstraßen- kanal Sohle tiefer gelegt |
32,75 " " | ||
| = 241,05 lfd. m | |||
| Zusammen seit 1900 Mauerkanal. |
1542,55 lfd. m |
Die Gesamtlänge der Mauerkanäle beträgt 2711,75 lfd. m und diejenige der Rohrkanäle ca. 6300 lfd. m. Seit 1900 wurden angelegt 1542,55 lfd. m Mauer- und 5354,40 lfd. m Rohrkanäle.
Die Zahl der genehmigten Kanalanschlüsse beträgt 442. Die Genehmigung ist nur auf Widerruf und gegen jährliche Zahlung einer Anerkennungsgebühr von 10 Pfg. für jeden Kanalanschluß gegeben. Kanalanschlußgebühr wird nicht erhoben. Die Ableitung von Fäkalien in die Kanäle ist nicht gestattet.
<Zitatende>
Verzeichnis historischer Eigentümer und Anwesen (Stand 1900–1908)[2]
| Name des Eigentümers / Objekts | Straße / Lage | Art des Orientierungspunkts |
|---|---|---|
| Arnold | Schautesweg | „Besitztum Arnold“ (Endpunkt des Rohrkanals ab St. Huberterstraße) |
| Bauten (Haus Nr. 13) | St. Töniserstraße | Endpunkt des Rohrkanals ab Donkring |
| Büskens (Haus Nr. 16) | Spülwall | Endpunkt des Rohrkanals ab Thomasstraße |
| Boeckstegers | Mühlenwall | Endpunkt des Rohrkanals ab Ellenstraße |
| Hubbertz | Mühlenwall | „Toreinfahrt Hubbertz“ (Endpunkt des Rohrkanals ab Kuhstraße) |
| Hucklenbroich | Burgweg | „Garten Hucklenbroich“ (Endpunkt des Rohrkanals ab Kurfürstenstraße) |
| Lock | Burgweg | „Toreinfahrt Lock“ (Endpunkt des Rohrkanals ab Thomasstraße) |
| Menden | Postgasse | „Haus Menden“ (Endpunkt des Rohrkanals ab Reckstraße) |
| Pascher, Wwe. (Haus Nr. 32) | Hülserstraße | Endpunkt des Rohrkanals ab Verbindungsweg |
| Scheifes | Schulstraße | „Toreinfahrt Scheifes“ (Endpunkt des Rohrkanals ab Tiefstraße) |
| Schmitz | Klosterstraße | „Toreinfahrt Schmitz“ (Endpunkt des Rohrkanals ab Kuhstraße) |
| Vasels | Markt / Neustraße | „Toreinfahrt bei Vasels am Markt“ (Endpunkt ab Mühlenwall) |
| Witthoff | Klosterstraße / Mühlenwall | „Scheune Witthoff an der Klosterstraße“ (Endpunkt ab Neustraße) |